Bis zu 100.000 Menschen leben schätzungsweise in Deutschland, deren biologisches Geschlecht nicht mit der Geschlechtsempfinden der eigenen Persönlichkeit übereinstimmt. Jedes Jahr entscheiden sich Hunderte von Betroffenen zu einer Geschlechtsumwandlung, um ein neues Körpergefühl zu entwickeln und auch psychisch in Einklang mit der eigenen Geschlechtsidentität zu gelangen.
Ist eine Geschlechtsumwandlung erfolgt, ergeben sich im Alltag kleine und große Hürden, bei denen der Wechsel des Geschlechts wesentlich mit einspielt. Besonders betroffen ist aktuell noch die Versicherungsbranche, da über Jahrzehnte bis zum heutigen Tag viele Versicherungssparten mit unterschiedlichen Tarifen und somit auch unterschiedlichen Kosten auf das Geschlecht des Versicherungsnehmers eingehen.
Umtarifierung nicht immer einfach möglich
Nach einem aktuellen Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs darf eine Versicherung nicht einfach auf den Wechsel des Geschlechts mit einer Umtarifierung reagieren, die direkt an das neue Geschlecht angepasst ist. Dies ist für den einzelnen Versicherten je nach Sparte mit höheren Beiträgen verbunden, gerade im Bereich privater Krankenversicherungen und Zusatztarife stellen Frauen durch eine potenzielle Schwangerschaft ein höheres, versicherungstechnisches Risiko dar.
Im konkreten Fall hatte der Kläger das weibliche Geschlecht angenommen und wurde hiernach direkt mit höheren Versicherungskosten konfrontiert – zu Unrecht, wie der Bundesgerichtshof klarstellte. Dieser sah alleine den ursprünglichen Tarif als ausschlaggebend, der als klare und vertragliche Grundlage für beide Seiten zu gelten hat.
Zukünftig weniger Probleme durch Unisex-Tarife
Das genannte Problem dürfte in den nächsten Jahren und Jahrzehnten Transsexuelle betreffen, die bereits über einen fortlaufenden Versicherungsschutz verfügen. Ab Ende des Jahres 2012 wird durch die Einführung der Unisex-Tarife eine entsprechende Abgrenzung hinfällig, da von diesem Zeitpunkt an die Versicherungen in der EU geschlechtseinheitliche Tarife anzubieten haben. Eine vermeintliche Diskriminierung in der Tarifierung, die auch mit höheren Beiträgen verbunden sein kann, ist von diesem Zeitpunkt an nicht mehr möglich. Auch dies mag für Transsexuelle einen wesentlichen Vorteil darstellen, die mit dieser Privatsache ihre Versicherung nicht konfrontieren möchten.