Als einer der wichtigsten Bausteine der Kfz Versicherung wollen wir die Teilkasko etwas näher beleuchten. Vor allem das hervorragende Kosten-Nutzen-Verhältnis macht diese Absicherung so interessant, zumal eine Schadenregulierung keine Hochstufung der Kfz Teilkaskoversicherung zur Folge hat – die Berechnung erfolgt immer auf 100 Prozent. Diese Regelung gilt auch, wenn Sie eine Vollkasko abschließen, die eine Teilkasko inkludiert. Orientieren Sie sich ausführlich, bevor Sie Ihre Entscheidung treffen.
Zusätzlich zur obligatorischen Kfz Haftpflichtversicherung können Sie die Teilkasko abschließen, um Versicherungsschutz für ausgewählte Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug zu genießen:
Diese grundlegende Absicherung des eigenen Fahrzeuges weist in der Regel ein optimales Preis-Leistungsverhältnis auf, allerdings kann es hier in Abhängigkeit vom konkreten Fahrzeugtyp deutliche Abstufungen geben: Ist ein Fahrzeug besonders diebstahlgefährdet, wird auch die Teilkasko relativ teuer.
Die Berechnung der Versicherungsbeiträge für die Teilkasko erfolgt zum einen auf der Grundlage der Typklasse, die sich auf das konkrete Fahrzeug bezieht, zum anderen wirkt sich der Zulassungsort aus: Die Unfallstatistiken sind die Basis für die Einstufung der Regionen in einzelne Regionalklassen. Werden im Gebiet um den Zulassungsort verstärkt Diebstähle, Unwetter oder andere Schadenereignisse registriert, schlägt sich dies in der Einstufung nieder. Ebenso wichtig sind die Unfall- und Pannenstatistiken zum jeweiligen Fahrzeugtyp, die sich in der jeweiligen Typklasse, die gesondert für Teil- und Vollkasko, aber auch für die Haftpflicht erhoben werden, widerspiegeln.
Im Gegensatz zur Vollkasko unterliegt die Teilkasko keiner Schadenfreiheitsrabatt-Regelung: Der Beitrag wird immer zu 100 Prozent berechnet. Die Regulierung eines Schadens kann demnach keine Hochstufung verursachen, Schadensfreiheit dagegen keine Reduzierung der Prozente.
Um den Beitrag zu beeinflussen, können Sie eine Selbstbeteiligung für die Kfz Teilkaskoversicherung vereinbaren. Diese Entscheidung ist gut abzuwägen, denn von jedem Schaden müssten Sie diesen Anteil selbst tragen. Sparen Sie allerdings entsprechend am Beitrag ein, könnte sich eine solche Regelung lohnen. Es stehen Ihnen verschiedene Varianten zur Auswahl, die Sie dem Kfz-Versicherungsvergleich im Detail entnehmen können.
Einige Kfz Versicherungen unterstützen bei Glasbruchschäden den Einsatz von Carglass oder ähnlichen Anbietern: Selbst wenn Sie eine Selbstbeteiligung für die Teilkasko vereinbart haben, werden bei der Behebung von oberflächlichen Schäden an den Autoscheiben die Rechnungen komplett übernehmen. Informieren Sie sich dazu in unserem Versicherungsvergleich.
Ab welchem Fahrzeugalter die Umstellung auf eine reine Kfz Teilkaskoversicherung empfehlenswert ist, das ist eine der häufigsten Fragen, mit denen wir konfrontiert werden: Die Beantwortung kann nur individuell erfolgen. Ein erster Schritt sollte immer der Beitragsvergleich sein: Wie viel können Sie unter dem Strich einsparen, wenn Sie statt einer Voll- eine Teilkasko wählen? Wenn Sie nämlich einen hohen Schadenfreiheitsrabatt und damit niedrige Prozente nutzen können, wird sich die Umstellung im Beitrag nicht gravierend bemerkbar machen. Auf der anderen Seite sollten Sie die Abwägung dagegen stellen: Können oder wollen Sie die bei einem selbst verschuldeten Unfall auf Sie zukommenden Reparaturkosten selbst tragen? Bei dieser Entscheidung spielt mit Sicherheit auch das das realistische Fahraufkommen eine Rolle und die Intensität der Fahrzeugnutzung. Eine pauschale Empfehlung lässt sich also nicht geben, allerdings können Sie unseren Vergleichsrechner dazu nutzen, sich eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu verschaffen und eine günstige Autoversicherung zu finden.
Erfahrungsgemäß gibt es immer wieder Missverständnisse zur Abgrenzung dieser beiden Bausteine der Kfz Versicherung: Die Kfz Teilkaskoversicherung lässt sich separat versichern, ist aber immer auch ein Bestandteil der Vollkaskoversicherung. Diese besteht demzufolge auch zwei Teilen: der Teilkasko und dem darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, also die selbst verursachten Schäden am eigenen Fahrzeug und die Vandalismus-Schäden. Dementsprechend werden auch die Schäden unterschiedlich gehandhabt: Haben Sie eine Vollkasko abgeschlossen und lassen einen Glasbruchschaden regulieren, werden Sie in der Vollkasko nicht hochgestuft. Ebenso können die Selbstbeteiligungen unterschiedlich geregelt sein – darauf gehen wir in separaten Ausführungen detailliert ein.
Hier sehen Sie die Entwicklung der Kfz Haftpflichtversicherungen im Vergleich zu den Vollkasko- und Teilkaskoversicherungen:
Kaskoschäden nach Ursachen in 2014: