Kfz Versicherung kündigen – form- und fristgemäß

Kfz Versicherung kündigenDer 30. November ist der letzte Termin, an dem Sie Ihre Kfz Versicherung regulär kündigen können. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat und bezieht sich immer auf die Hauptfälligkeit: Beachten Sie bitte, dass einige Versicherer dazu übergehen, die Vertragslaufzeiten abweichend vom Jahresende zu vereinbaren. Es stehen Ihnen aber weitere Möglichkeiten offen, auf Beitragserhöhungen oder Schadensregulierungen zu reagieren und die Kfz Versicherung zu kündigen. Wir haben Ihnen die wichtigsten Kriterien übersichtlich zusammengestellt – nutzen Sie den Spielraum konsequent für sich aus.

Kfz Versicherung kündigen – regulär und rechtssicher

Die meisten Kfz Versicherungsverträge laufen bedingungsgemäß zum 31.12. oder 1.1. aus und verlängern sich automatisch, sollten sie nicht fristgemäß gekündigt worden sein. Die reguläre Frist beträgt einen Monat – der 30. November wäre demnach der Termin, an dem Ihre Kündigung beim Versicherer eingehen muss. Allerdings vereinbaren einige Versicherungsgesellschaften auch abweichende Hauptfälligkeiten, um so die Beitragsbelastung, die sich regelmäßig auf den Jahresanfang konzentriert, besser zu verteilen. Ist also ein abweichender Termin in Ihrem Vertrag vereinbart, gilt trotzdem die Kündigungsfrist von einem Monat – rechnen Sie einfach entsprechend zurück. Trotzdem sollten Sie zum Jahresende auf die neue Beitragsrechnung Ihres Versicherers achten: Es könnte sich durchaus eine außerordentliche Möglichkeit ergeben, Ihre Kfz Versicherung kündigen zu können.

Sonderkündigungsrecht in der Kfz Versicherung – verschiedene Optionen

Stichtag zur Kündigung der Kfz-VersicherungDie Versicherungsbedingungen eröffnen verschiedene weitere Gelegenheiten, Ihre Kfz Versicherung kündigen und für einen günstigeren Ersatz sorgen zu können:

Beitragserhöhung

Erhalten Sie zum Jahresende die Benachrichtigung über die neuen Beiträge für das kommende Jahr, prüfen Sie die Berechnung bitte im Detail: Ergibt sich eine Erhöhung, ergibt sich ein Sonderkündigungsrecht. Beziehen Sie sich dabei bitte auf den 100-Prozent-Beitrag, um eine echte Prämienerhöhung sicher zu erkennen. Rückstufungen nach einem regulierten Schadensfall gelten nämlich nicht als Grund für eine Sonderkündigung, nur Veränderungen in Regional- oder Typklassen bzw. dem Beitrag selbst. Auf der anderen Seite kann der neue Beitrag insgesamt geringer ausfallen und trotzdem eine Erhöhung vorliegen, weil Sie beispielsweise von niedrigeren Prozenten profitieren. Stellen Sie eine Erhöhung des 100-Prozent-Beitrages fest, haben Sie ab Zugang der neuen Rechnung einen Monat Zeit, um Ihre Kfz Versicherung kündigen zu können.

Hinweis

Selbst wenn Sie erst nach dem Jahreswechsel Ihre neue Beitragsrechnung erhalten, wie es leider immer wieder vorkommt, können Sie somit rückwirkend Ihre Kfz Versicherung kündigen. Achten Sie darauf, dass Sie zunächst für neuen Versicherungsschutz sorgen und eine entsprechende eVB schnellstmöglich an die zuständige Kfz-Versicherung übermittelt wird.

Schadenereignis

Sonderkündigungsrecht nach Schaden am KfzNach einem regulierten oder abgelehnten Schaden eröffnet sich ebenfalls ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, das Sie allerdings mit Vorsicht beanspruchen sollten: Sie können mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf des Versicherungsjahres Ihre Kfz Versicherung kündigen. Bei Kündigung mit sofortiger Wirkung müssen Sie ebenso schnell einen neuen Versicherungsschutz nachweisen, sonst dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht mehr bewegen – die Kfz-Zulassungsstelle wird direkt reagieren. Auf der anderen Seite steht Ihrem bisherigen Kfz Versicherer der Beitrag oder ein anteiliger Ersatz bis zum Ablauf des Vertrages zu. Schon aus diesen Gründen empfiehlt sich diese Vorgehensweise nur bedingt.

Hinweis

Die Kündigung nach einem Schaden schützt Sie nicht vor der Belastung Ihres Schadenfreiheitsrabatts. Der neue Kfz Versicherer wird immer mit Ihrem aktuellen Kontakt aufnehmen und die Historie zum Schadenfreiheitsrabatt abfragen. Die Rückstufung erfolgt im folgenden Versicherungsjahr entsprechend den Tarifbedingungen der dann aktuellen Versicherungsgesellschaft.

Verkauf oder Ummeldung des Fahrzeuges

Verkauf des KfzSobald Sie Ihr Fahrzeug verkaufen oder auf einen neuen Halter ummelden, können Sie selbstverständlich mit sofortiger Wirkungen Ihre Kfz Versicherung kündigen. Einerseits wird die Kfz Zulassungsstelle den Versicherer informieren, andererseits sollten Sie auch selbst tätig werden: Der Versicherungsvertrag geht beim Kauf nämlich zunächst auf den neuen Besitzer über, bis der seinerseits eine eVB seines Versicherers nachweist. Sollte er bis zu diesem Zeitpunkt einen Schaden verursachen, ist dieser zwar versichert, wird dann aber nicht mehr Ihren Schadenfreiheitsrabatt belasten. Ihr Versicherer eröffnet Ihnen drei Möglichkeiten: Entweder versichern Sie ein neues Fahrzeug, lassen den Vertrag ruhen, weil Sie vielleicht später ein anderes Fahrzeug auf sich zulassen wollen, oder Sie lassen den Vertrag abrechnen. Dann wird der zu viel bezahlte Beitrag zurückerstattet – Ihr SFR geht nicht verloren.

Wichtige Formerfordernisse bei der Kündigung beachten

Wenn Sie Ihre Kfz Versicherung kündigen, sollte dies immer schriftlich erfolgen. Bitte führen Sie in Ihrem Schreiben

  • Ihre vollständigen Absenderdaten,
  • die Vertragsnummer und das amtliche Kennzeichen Ihres Fahrzeuges sowie
  • den Kündigungstermin

auf. Gleichzeitig sollten Sie eine eventuell erteilte Einzugsermächtigung widerrufen. Der sicherste Weg ist ein Brief per Einschreiben, entscheidend ist dabei das Datum des Poststempels. Alternativ können Sie auch ein Fax senden und sich ein Protokoll ausdrucken lassen. Im Gegensatz dazu ist eine E-Mail nicht rechtsverbindlich, wenn Sie eine Kfz Versicherung kündigen wollen. Einige Versicherer akzeptieren diese Kündigungen, andere nicht – gehen Sie hier auf Nummer Sicher.

Wichtige Hinweise zur Vorgehensweise bei der Kündigung der Kfz-Versicherung

Beachten Sie bitte, dass

  • Sie zunächst für neuen Versicherungsschutz sorgen,
  • die neue eVB pünktlich bei der Zulassungsstelle ist und
  • die Kündigung schriftlich erfolgt und fristgemäß beim Versicherer eingeht.

KFZ Versicherung

Hier sehen Sie wieviel Deutsche vor haben die Kfz Versicherung zu kündigen und/oder in einen anderen Tarif wechseln wollen:

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