Strompreise im Detail – Strompreisvergleich

Steigende Strompreise machen Strompreisvergleich sinnvoll„Wenn Sie unseren Strompreisvergleich nutzen und die Grund- und Arbeitspreise für die Kilowattstunde ausgewiesen bekommen, haben Sie es mit einer ganzen Fülle von Preiskomponenten zu tun. Nur knapp die Hälfte der berechneten Strompreise fließen in die Kassen der Erzeuger und Netzbetreiber – der Rest muss für Steuern und Abgaben aufgebracht werden. Wir haben Ihnen im Folgenden die wesentlichen Preistreiber zusammengestellt, um Ihnen einen umfassenden Überblick zum Thema Strompreis zu eröffnen.

Strompreise – leichter Rückgang im Jahr 2015

Die statistischen Daten geben ein klares Bild zur Entwicklung der Strompreise: Die seit geraumer Zeit niedrigen Energiekosten werden kaum an den Verbraucher weitergegeben. Betrug der durchschnittliche Strompreis im Jahr 2013 28,8 Cent pro Kilowattstunde, stieg er im Jahr 2014 auf den Spitzenwert von 29,1 Cent pro Kilowattstunde. Im Jahr 2015 konnte ein leichter Rückgang verzeichnet werden, es wurden 28,81 Cent pro Kilowattstunde errechnet. Zum einen machte sich die reduzierte EEG-Umlage bemerkbar, zum anderen aber auch der Preisdruck, den Sie als Verbraucher ausüben können: Nutzen Sie den Strompreis Vergleich, um eine günstigere Alternative zu ermitteln und den Stromanbieter zu wechseln. Denn die EEG-Umlage wird im Jahr 2016 wieder steigen – beim Strompreis müssen Sie eine Anpassung nicht hinnehmen.

Stromanbieter Vergleich

Strompreis – die einzelnen Bestandteile

StrompreiseDer Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW) hat ermittelt, dass Anfang 2015 durchschnittlich 13,88 Cent pro Kilowattstunden für Stromerzeugung, Vertrieb und Transport berechnet wurden. Nur 7,12 Cent pro Kilowattstunden entfielen demnach auf Produktion und Vertrieb, ca. 6,76 Cent pro Kilowattstunden mussten als Netzentgelt aufgebracht werden. Sie werden feststellen, dass die Differenz zu den im Strompreis Vergleich aufgeführten Preisen immer noch erheblich ist. Hierfür zeichnen folgende Positionen verantwortlich:

Stromsteuer

Als Verbrauchssteuer wird die Stromsteuer vom Versorger direkt auf den Strompreis aufgeschlagen – und zwar in Höhe von aktuell mit 2,05 Cent pro Kilowattstunde.

EEG-Umlage

Jährliche Anpassung der EEG-UmlageDie Energiewende kostet Geld, die erneuerbaren Energien werden staatlich gefördert – mit einem Aufschlag auf den Strompreis. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz trat am 1. April 2000 in Kraft und regelt u. a. die Berechnung der EEG-Umlage. Die Höhe wird jeweils im Oktober des Vorjahres festgelegt. Im Jahr 2015 betrug die EEG-Umlage 6,17 Cent pro Kilowattstunde und war im Vergleich zu 2014 etwas gesunken. Für 2016 wurden jedoch 6,354 Cent pro Kilowattstunde von der Netzagentur festgesetzt – die Strompreise werden daher etwas steigen. Allerdings haben Sie die Wahl, nutzen Sie einfach den Stromvergleich.

KWG-Umlage

Auch die Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung wird seit dem 1. April 2002 staatlich gefördert. Die notwendigen Mittel werden in Form dieser Umlage in Höhe von 0,254 Cent pro Kilowattstunde durch die Strompreise eingespielt.

Umlage nach § 19 StromNEV

Mit einer weiteren Umlage, nämlich der nach §19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV), finanzieren Sie als private Verbraucher die Unternehmen, die besonders viel Strom verbrauchen. Diese energieintensiven Unternehmen lassen sich ganz oder teilweise von den anfallenden Netzentgelten befreien – Sie übernehmen hingegen im Jahr 2015 mit dem Strompreis einen Anteil von 0,237 Cent pro Kilowattstunde.

Konzessionsabgabe

Die Gemeinden und Kommunen berechnen den Energieversorgungsunternehmen eine Konzessionsabgabe für die Nutzung von öffentlichen Wegen zum Betrieb und zur Verlegung von Stromleitungen. Bezahlt werden diese Kosten von Ihnen, Ihr Strompreis wird aktuell mit durchschnittlichen 1,79 Cent pro Kilowattstunde belastet, allerdings variiert die Höhe in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl. Schwachlasttarife erhalten einen einheitlichen Zuschlag von 0,61 Cent pro Kilowattstunde.

Umlage gemäß der Verordnung zu abschaltbaren Lasten (§18 AbLaV)

Diese sogenannten Abschaltleistungen werden jährlich ausgeschrieben und beziehen sich auf den Fall, dass es Versorgungsengpässe geben könnte. Großabnehmer müssen dann ihren Stromverbrauch kurzfristig reduzieren. Die für Entwicklung und Vorhaltung der geforderten Abschaltleistungen anfallenden Kosten, werden seit dem Jahr 2014 auch auf Sie umgelegt: Um 0,01 Cent pro Kilowattstunde wird der Strompreis deswegen erhöht.

Umsatzsteuer

Zu guter Letzt werden die obligatorischen 19 Prozent Umsatzsteuer auf die Strompreise aufgeschlagen und an den Staat abgeführt. Der sogenannte Staatsanteil beläuft sich damit im Jahr 2015 auf rund 14,9 Cent pro Kilowattstunde oder knapp 52 Prozent der Strompreise.

Als Verbraucher Initiative ergreifen – Strompreisvergleich nutzen

Hohe Strompreise auf der StromrechnungDie Höhe der staatlichen Abgaben und Steuern können Sie nicht beeinflussen, mit fast 52 Prozent ist der Anteil exorbitant hoch. Sie haben aber die realistische Möglichkeit, sich im Strompreis Vergleich einen Anbieter auszuwählen, der Ihnen günstigere Konditionen anbietet. Selbstverständlich können Sie auch die Neukunden-Bonifikationen und -Rabatte mit gutem Gewissen in Anspruch nehmen – verschaffen Sie sich dazu in unserem Strompreisvergleich einen aktuellen Überblick. Mit einer Laufzeit von 12 Monaten wählen Sie einen guten Kompromiss, um einerseits einen günstigen Strompreis auszuhandeln und andererseits auch im nächsten Jahr wieder auf die Suche nach einer Alternative zu gehen – mit unserem Strompreis Vergleich unterstützen wir Sie dabei.

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