Erneuerbare Energien: Pläne für den ersten Windstrom-Speicher

Windstromspeicher

Die Abkehr von der Atomenergie in Deutschland veranlasst die Versorgerkonzerne dazu, die Kapazitäten für erneuerbare Energien auszubauen. So steht der Marktführer auf dem Energiesektor kurz davor, Pläne für eine Anlage zur Wasserstoffelektrolyse in die Tat umzusetzen: Die mit Windstrom betriebene Anlage ermöglicht die Herstellung von Ökogas. Der geplante Bau soll in Norddeutschland entstehen und dient in erster Linie Demonstrationszwecken, weitere Standorte sollen folgen.

Auch die Konkurrenten des Marktführers treiben ihrerseits die Stromerzeugung unabhängig von fossilen Energiequellen voran. So wurde Anfang Mai 2011 der erste kommerziell genutzte Hochseewindpark Deutschlands in Betrieb genommen. Andere Konzerne, die Sparmaßnahmen beschlossen haben, nehmen die Öko-Sparte explizit von diesen aus, um nicht den Anschluss zu verlieren.

Das bisherige Problem mit erneuerbaren Energien lag in der Tatsache begründet, dass eine Speicherung und bedarfsgerechte Bereitstellung nur eingeschränkt möglich war. Die geplante Wasserstoffelektrolyse-Anlage löst dieses Problem, indem zunächst Wasserstoff erzeugt wird – und zwar durch Ökostrom, beispielsweise aus Windparks. Durch eine Reaktion des Wasserstoffs mit CO2 wird dann Methan hergestellt – dieses ist ähnlich dem Erdgas nutzbar und kann in Gasspeichern oder Pipelines über längere Zeit gelagert werden. Als Nachteil des Verfahrens wird die geringe Energieeffizienz angesehen.

Das Ziel der geplanten Anlage liegt darin, die betriebliche und technische Machbarkeit der Wasserstoffgewinnung aus Windstrom durch Elektrolyse nachzuweisen. Der Betriebsstart des Werks ist zwischen 2012 und 2013 geplant, die Details werden derzeit geprüft. Die Ausgangsleistung wird zunächst auf ein Megawatt begrenzt sein, allerdings sollen die Kapazitäten jederzeit ausgebaut werden können.

Trotz des Vorantreibens der alternativen Energien lehnt ein großer Teil der Branche den schnellen Ausstieg aus der Atomkraft weiterhin ab. Dabei behalten sich einige Konzerne den Rechtsweg vor, da die Brennelementesteuer durch die Bundesregierung weiter erhoben wird, obwohl ältere Kraftwerke vorzeitig vom Netz genommen wurden – auch über etwaige Schadensersatzansprüche aufgrund von Umsatzeinbußen wird diskutiert.