Die Wechselfrist für die Kfz-Versicherung nicht verpassen

Neue Unisex Tarife

Am 30. November ist der letzte Termin für den Wechsel der Kfz-Versicherung. Fahrzeughalter, die bis dahin eine neue Police abschließen möchten, sollten den neuen Vertrag vor Abschluss sorgfältig prüfen und auch das Kleingedruckte nicht außer Acht lassen.

Der alljährliche Stichtag naht

Ende November ist es wieder soweit: Der letzte Termin für den Wechsel der Fahrzeugpolice steht an. Wer bis dahin nicht umgestiegen ist, muss wieder ein Jahr warten, da die Versicherungsverträge in der Regel zum Ende des Kalenderjahres kündbar sind – mit einer Frist von einem Monat, was den 30. November als Stichtag erklärt. Gerade in diesem Jahr lohnt sich ein Wechsel der Police. Die Jahresprämien stiegen in der Kfz-Haftpflicht in den vergangenen Monaten um gut drei Prozent, in der Vollkaskoversicherung waren es sogar rund vier Prozent. Auch im kommenden Jahr ist mit einem Anstieg der Preise zu rechnen, was unter anderem auf eine Zunahme der Schäden zurückzuführen ist. Deshalb: Noch rechtzeitig Angebote einholen und mit den Prämien der aktuellen Versicherung vergleichen. Zu beachten ist dabei vor allem das Kleingedruckte.

Das Kleingedruckte: Drei wichtige Punkte

Bei der Wahl der Kfz-Haftpflicht spielt die Deckungssumme eine wichtige Rolle. Sie sollte für Personen-, Sach- und Vermögensschäden mindestens 100 Millionen Euro betragen – je höher desto besser. Auch die Wildschadensklausel muss berücksichtigt werden. Sie garantiert, dass Schäden, die durch Kollision mit Tieren verursacht werden, in Gänze erstattet werden. Die Versicherung greift dann beispielsweise, wenn ein Reh vors Auto läuft. Idealerweise sind auch an Kabeln und der Elektrik verursachte Schäden durch Marderbisse sowie Schäden durch Unwetter und Vandalismus mitversichert. Der dritte Punkt, der wichtig ist, ist der Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Kaskoversicherung. Auf diesen sollte der Versicherer in jeden Fall verzichten, egal, ob es sich um eine klassische Fuhrparkpolice oder einen Flottenvertrag handelt. Wer daneben noch die Selbstbeteiligung berücksichtigt und gegebenenfalls anpassen lässt, kann monatlich viel Geld sparen.

Selbstbeteiligung: Wie hoch sollte sie sein?

Die Jahresprämien steigen und wer dem entgegenwirken möchte, passt die Selbstbeteiligung der Police an. Dadurch sinken die Beiträge und im Schadensfall besteht die Möglichkeit, die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Empfehlenswert sind 150 Euro in der Teilkasko-sowie 300 bis zu 500 Euro in der Vollkaskoversicherung. Eine weitere Sparmöglichkeit bietet sich durch eine so genannte Werkstattbindung. Hierbei verpflichtet sich der Fahrzeughalter, bei einem Schaden eine Partnerwerkstatt der Versicherung zu wählen. Ein solcher Deal geht meist mit lohnenswerten Rabatten einher, Halter von geleasten oder kreditfinanzierten Fahrzeugen müssen jedoch im Vorfeld abklären, ob eine solche Option möglich ist. Angebot einholen und vergleichen, das Kleingedruckte prüfen und schließlich eine passende Versicherung auswählen: Vor dem 30. November haben wechselwillige Autofahrer einiges zu tun. Deshalb sollte nicht mehr lange gewartet werden, denn wer den Termin verpasst, ist unter Umständen für ein weiteres Jahr an seine Police gebunden.