Schadenfreiheitsklassen in der Kfz Versicherung

Schadenfreiheitsklassen in der Kfz VersicherungSchadenfreies Fahren wird belohnt – zumindest in der Kfz Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung. Die sogenannte Schadenfreiheitsklasse bezeichnet die Anzahl von Jahren, die Sie ohne einen regulierten Schaden absolviert haben, und beeinflusst direkt die Höhe des von Ihnen zu bezahlenden Versicherungsbeitrages: Entsprechend der Schadenfreiheitsklassen legen die Versicherer eine individuelle Prozentstaffel fest. Je länger Sie unfallfrei bleiben, desto höher wird der Rabatt, den Sie in Anspruch nehmen können.

Schadenfreiheitsklassen und Beitragssätze

Seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes im Jahr 1994 nutzen die Kfz-Versicherer das System der Schadenfreiheitsklassen in einem unterschiedlichen Ausmaß, um so ganz individuell unfallfreies Fahren zu honorieren. Allerdings haben die zu jeder Schadenfreiheitsklasse hinterlegten Beitragssätze sich ebenfalls unterschiedlich entwickelt, was sich im Detail in den jeweiligen Versicherungsbedingungen nachlesen lässt: Sieht der eine Versicherer weit über 30 Schadenfreiheitsklassen vor, nutzen andere ein reduziertes Rabattsystem. Können Sie beispielsweise auf 33 schadenfreie Jahre verweisen, erhalten Sie bei dem einen Versicherer eine SF33, bei einem anderen eventuell nur eine SF25 – und genießen trotzdem einen deutlich günstigeren Beitrag. Sie müssen an dieser Stelle auch keine Sorge haben, dass Ihnen eine Schadenfreiheitsklasse verloren gehen könnte: Die Anzahl der schadenfreien Jahre wird immer im Hintergrund fortgeschrieben. Es zählt also unter dem Strich das Ergebnis, das Sie detailliert in unserem Kfz-Versicherungsvergleich berechnen können.

Schadenfreiheits- und Schadenklassen

Für die einzelnen Fahrzeugklassen wurden unterschiedliche Schadenfreiheitsklassen entwickelt, wir beziehen uns hier auf PKW, für die unser Versicherungsvergleich ausgelegt ist. Die Einstufung erfolgt nach folgendem System:

  • M – Schadenklasse nach einem oder mehreren Schäden
  • S – bei einigen Versicherern eine weitere Schadenklasse nach einem oder mehreren Schäden
  • 0 – Fahrerlaubnis bei Ersteinstufung jünger als drei Jahre
  • SF1/2 – Fahrerlaubnis bei Ersteinstufung älter als drei Jahre
  • SF1 – ein schadenfrei zurückgelegtes Jahr
  • SF2 – zwei schadenfrei zurückgelegte Jahre usw.

Nach der Einstufung in die Klasse M benötigen Sie ein schadenfreies Jahr, um direkt in die SF1 zu gelangen. Für die Umstufung von SF0 in SF1 muss der Kfz Versicherungsvertrag ein komplettes Jahr bestehen, von der Schadenfreiheitsklasse 1/2 zur SF1 benötigen Sie eine Vertragslaufzeit von mindestens 180 Tagen im Versicherungsjahr.

Hinweis

Hier können Sie auf eine begrenzte Rückdatierungsmöglichkeit bauen: Schließen Sie beispielsweise Ihren Vertrag im Juli eines Jahres ab, wird der Versicherungsbeginn technisch auf den 30.6. vorgezogen. Sie profitieren dann zum 1.1. von einem enormen Beitragssprung. Allerdings sollte hier eine genaue Berechnung erfolgen, um den Zeitraum für eine sinnvolle Rückdatierung einzugrenzen.

Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse im Schadensfall

Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse nach SchadenDie Auswirkungen eines regulierten Schadens spüren Sie erst im folgenden Versicherungsjahr: Entsprechend der Rückstufungstabelle, die von Versicherer zu Versicherer variieren kann, werden Vollkasko und/oder Haftpflicht für das neue Versicherungsjahr mit einer höheren Schadensfreiheitsklasse berechnet. Sie haben also nicht nur die höheren Beiträge im folgenden Jahr zu begleichen, sondern müssen erst wieder einige Jahre schadenfrei zurücklegen, um in die ursprüngliche Schadensfreiheitsklasse zurückzukommen. Die Rückstufungstabellen sollten daher ebenfalls eine Rolle spielen, wenn Sie im Versicherungsvergleich einen neuen Anbieter auswählen, um die Konsequenzen nach einem regulierten Schaden so gering wie möglich zu halten. Um die Rückstufung kommen Sie allerdings nicht herum, die Daten werden vom Vorversicherer übermittelt.

Hinweis

Nutzen Sie die Rückkaufmöglichkeiten, wenn dies sinnvoll ist: Die Kfz-Versicherer werden Ihnen nach einem regulierten Schaden ausrechnen, bis zu welcher Schadenshöhe es sich lohnt, die Kosten selbst zu tragen. So können Sie eine Rückstufung vermeiden und unter dem Strich Geld einsparen.

Rabattschutz – Schadenfreiheitsklassen absichern

Einige Versicherer bieten den sogenannten Rabattretter oder Rabattschutz an: Gegen einen Beitragszuschlag können Sie entweder ihre Schadenfreiheitsklassen auch bei einem versicherten Schaden behalten oder sogar von einer Weiterstufung profitieren. Damit wird Ihr Vertrag so gestellt, als hätte es keine Schadensregulierung gegeben. Allerdings unterscheiden sich hier die Bedingungen der einzelnen Versicherer, die Sie daher im Versicherungsvergleich genau untersuchen sollten.

Übernahme der Schadenfreiheitsklassen Dritter

Diese Möglichkeit wurde in den letzten Jahren sukzessive eingeschränkt, kann aber immer noch genutzt werden: Wenn beispielsweise Ihr Vater einen Versicherungsvertrag mit einer interessanten Schadenfreiheitsklasse hat, den er nicht mehr selbst benötigt, können Sie sich die Prozente mit der sogenannten TB28, einem speziellen Formular, übertragen lassen. Allerdings können Sie maximal die Schadenfreiheitsklasse gewährt bekommen, die dem Alter Ihrer Fahrerlaubnis entspricht und den Sie sich selbst hätten erfahren können. Einige Gesellschaften räumen diese Möglichkeit nur bei Verwandten ersten Grades ein, andere sehen dies großzügiger. Diese Verfahrensweise funktioniert aber auch umgekehrt, wenn beispielsweise Angestellte Ihre persönlichen Schadenfreiheitsklassen in das Unternehmen einbringen, um die Versicherungskosten für ihren Firmenwagen niedrig zu halten. Nutzt die Firma aber SF-neutrale Beitragsklassen, sodass Ihr privater Kfz-Versicherungsvertrag ruht, müssen Sie sich auch keine Sorgen um Ihre Schadenfreiheitsklasse machen. Unterbrechen Sie Ihren Versicherungsvertrag, hat dies folgende Auswirkungen:

  • bis zu sechs Monate – keine Konsequenzen, der SFR wird weitergestuft,
  • mehr als sechs Monate und weniger als sieben Jahre – der SFR bleibt erhalten,
  • darüber hinaus erfolgt eine sukzessive Rückstufung.

Sie können also mit einer Übertragung auf eine andere Person Ihre Schadenfreiheitsklasse im Ernstfall erhalten. Allerdings gehen Sie dann auch das Risiko ein, dass ein Unfall zur Rückstufung führt.

Hinweis

Selbst nach einem Todesfall können Sie den SFR übertragen, Ihnen stehen dafür sechs Monate zur Verfügung.

Schadenfreiheitsklassen für Zweitwagen

Schadenfreiheitsklassen-Rabatt für ZweitwagenFür einen Zweitwagen, der entweder auf Sie oder Ihren Ehe- oder Lebenspartner/Ehe- oder Lebenspartnerin zugelassen wird, räumen die Versicherungsgesellschaften in aller Regel günstige Schadenfreiheitsklassen ein. Die Regelungen variieren am Markt und sollten im Vorfeld genau recherchiert werden.

Hinweis

Recherchieren Sie die Zweitwagenregelung auch für den Fall, dass Sie ein Fahrzeug für Ihr Kind als Führerscheinneuling versichern wollen. Hier müssen Sie nur den jüngsten Fahrer angeben, was zwar zu einem Beitragszuschlag führt, aber unter dem Strich günstiger sein kann, als die Ersteinstufung in SF0. Nach einigen Jahren können Sie den SFR dann auf Ihr Kind übertragen.

So viele Autos wurden in den deutschen Bundesländern im Jahr 2014 gestohlen (Quelle: GDV):

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